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Die Abgeltungsteuer im Überblick

Seit 2009 gibt es die neue Abgeltungssteuer auf Aktien und andere Kapitalerträge. Egal ob Fonds oder Festgeldanlagen – auf alle Zinserträge wird Abgeltungssteuer erhoben. Diese wird nicht, wie andere Steuern, mit der Steuererklärung an das Finanzamt abgeführt, sondern meist direkt an die Bank gezahlt – sie gilt damit als „abgegolten“. Anleger sollten außerdem auf bestimmte Finanzprodukte und Termine, besonders achten.

Worauf muss der Anleger Abgeltungssteuer zahlen und welche Fristen gelten?

Auf jeden Kapitalertrag müssen Anleger seit 2009 Abgeltungssteuer zahlen, diese beträgt zurzeit 25 Prozent der Einnahmen. Außerdem müssen noch Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer hinzu gerechnet werden. Vor 2009 waren Gewinne aus Aktienverkäufen nach einem Jahr Spekulationsfrist, auch Haltezeit genannt, steuerfrei. Diese Haltefrist gibt es nun nicht nicht mehr, allerdings fällt auf auf jeden Verkauf Abgeltungssteuer an. Doch Achtung: Wertzuwächse von Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, sind nicht von dem neuen Gesetz betroffen, so lange sie die Haltefrist von einem Jahr noch erfüllen (Bestandsschutz). Halten Sie mehrere Aktien einer Art, die aber zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft wurden, zählt das Prinzip „first in, first out“. Die Aktien, die zuerst aufgenommen wurden, werden auch als erstes wieder als verkauft betrachtet. Dividendenzahlungen und Einkünfte aus Zinsen sind unabhängig von Kaufdatum ab dem 01.01.2009 von der Abgeltungsteuer betroffen.

Der Sparer-Pauschalbetrag

Ab dem 01.01.2009 gilt außerdem ein neuer Sparer-Pauschalbetrag von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Ehepaare. Kapitaleinkünfte jeglicher Art bleiben bis zu diesem Betrag jährlich steuerfrei. Außerdem lassen sich nun Verluste mit Kapitalerträgen verrechnen, unabhängig von irgendwelchen Fristen. Für Aktien gilt allerdings, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten aufrechenbar sind. Da die Abgeltungssteuer ein pauschaler Steuersatz ist, kann er womöglich Menschen mit einem niedrigen Einkommen benachteiligen. Für jeden, der weniger als 25 Prozent Einkommensteuer bezahlt, wurde daher die „Günstigerprüfung“ geschaffen. Im Zuge der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann man prüfen lassen, ob es günstiger ist Abgeltungssteuer auf Aktien oder Ähnliches zu zahlen, oder den eigenen Einkommensteuersatz anwenden zu lassen. Wer zu den Geringverdienern zählt mit einem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 8,354 Euro (Stand 2014), der kann von seinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten. Damit muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden und die Kapitalerträge werden in voller Höhe an den Anleger ausgezahlt.

Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Kapitalanlagen

Für Aktieninhaber brachte die Abgeltungssteuer einige Neuerungen. Neben der Abschaffung der Spekulationsfrist werden auch Dividenden voll, statt nur zur Hälfte, besteuert. Verluste aus Kapitalgeschäften dürfen nun ohne Frist steuermindernd betrachtet werden. Verluste aus Aktien aber können nur mit Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet oder in das nächste Jahr vorgetragen werden. Andere private Kapitalanlagen, die Verlust erwirtschaften können mit anderen Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.

Steuertrick Aktienfonds?

Auf auch Aktienfonds oder Mischfonds muss der Anleger Abgeltungssteuer auf die Ausschüttungen zahlen.

Auch realisierte Wertzuwächse sind steuerpflichtig. Wichtig zu wissen: Die Kursgewinne bleiben auf der Fondsebene erst einmal steuerfrei. Sie werden erst steuerpflichtig, wenn der Fondsanteil tatsächlich verkauft wird. Zwar kann sich hier ein Steuervorteil ergeben, da ein Stundungseffekt eintritt, meist sind Fonds, speziell Dachfonds aber auch teurer und so kann der positive Steuereffekt von Managementkosten aufgezehrt werden.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.