Die Rente mit 63 ohne Abschlag
Derzeit in der Diskussion ist das neue Rentenpaket. Dazu gehört das Herzstück, dies ist die Möglichkeit bereits mit 63 in Rente zu gehen, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Möglich soll das sein für langjährig Versicherte, die 45 Jahre versichert waren. Eingeschlossen sind hier die Zeiten, in denen der Versicherte Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhielt. Inwieweit dies auch die Zahlung der Versicherungsbeiträge durch die ArGe – im Falle des Bezuges von Hartz IV – einbezieht, ist noch nicht geklärt.
Auch die Berücksichtigung der Zahlung von Versicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse ist noch in der Diskussion.
Die Möglichkeit zur Rente mit 63 ohne Abzüge soll Menschen gegeben werden, die vor 1952 geboren sind. Für die Geburtsjahrgänge in den Jahren danach soll das mögliche Renteneintrittsalter unter den genannten Bedingungen Schritt für Schritt auf das Renteneintrittsalter von 65 Jahren erhöht werden. Die Bedingungen sind hier einfach. Für jedes Jahr, dass der Versicherte nach 1952 geboren ist, werden 2 Monate zum Renteneintrittsalter zugeschlagen. Als Beispiel: Der Versicherte ist 1953 geboren, dann kann er mit 63 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen, wenn er die oben genannten Bedingungen erfüllt. Ist der Versicherte 1959 geboren, dann kann er mit 64 Jahren und 2 Monaten in die volle Rente gehen (Rechenweg: 7 Jahre mal 2 Monate ergibt 14 Monate).
Licht und Schatten
Wichtig ist, dass der Versicherte keine Zeiten freiwilliger Rentenversicherung in seinem Versicherungsverlauf hat. Der Grund für die Gesetzesänderung ist, dass der Gesetzgeber Menschen mit ununterbrochener oder fast ununterbrochener Erwerbsstatistik die Möglichkeit geben will, ohne Verluste in Rente zu gehen, und die Sozialkassen so zu entlasten. Im anderen Fall belasten oft ältere Arbeitslose die Statistiken der Arbeitsagentur.
Es gibt aber auch Kritik an dieser Gesetzesänderung zur Rente mit 63 ohne Abzüge. Ob diese Änderung auf Dauer bezahlbar ist, ist schwierig abzuschätzen. Außerdem werden nur wenige Menschen die Voraussetzungen erfüllen. Jeder Betroffene muss sich zur Rente ab 63 individuell beraten lassen. Informationen über die vorzeitige Rente erteilt die Deutsche Rentenverisicherung auf Anfrage.