Riester-Förderung & Riesterrente
Die Meinungen zur Riester-Rente gehen auseinander. Ob sie sich lohnt oder nicht, hängt aber immer von den konkreten persönlichen Verhältnissen ab. Grundsätzlich kann jede Person, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, auch eine Riester-Förderung erhalten. Nachdem es einige Diskussionen um den förderfähigen Personenkreis gab, wurden zusätzliche Berufsgruppen, wie zum Beispiel Beamte, Soldaten oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nachträglich ebenfalls als Förderberechtigte eingestuft. Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können diese staatlich subventionierte Form der privaten Altersversorgung nicht in Anspruch nehmen.
Eigenanteil und Zulagen
Um die volle Höhe der staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Förderberechtigte einen vorgeschriebenen Anteil des Bruttojahreseinkommens als Eigenbeitrag leisten: Im Jahr 2005 mindestens zwei Prozent, in den Jahren 2006 und 2007 mindestens drei Prozent und seit dem Jahr 2008 mindestens vier Prozent – maximal jedoch 2.100 Euro im Jahr.
Der Mindestbeitrag für ein Riester-Produkt beläuft sich auf 60 Euro im Jahr. Seit dem 1.1.2005 ist die Beitragszahlung flexibilisiert worden, so dass nicht mehr zwangsläufig monatliche Einzahlungen getätigt werden müssen, allerdings ist dies genau abzuwägen, um die Zulagen nicht zu gefährden. Die volle Grund-Zulage für den Förderberechtigten selbst beträgt 154 Euro pro Jahr. Darüber hinaus können pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 Euro und für alle nach dem 1.1.2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro pro Jahr beansprucht werden. Wenn bei Ehepaaren nur eine Person förderberechtigt ist, kann die andere Person trotzdem eine Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt und beide Partner jeweils eine eigene Riester-Rente abschließen.
Beispiel
Eine Ehepaar mit zwei Kindern, eins vor dem 1.1.2008 und eins danach geboren, bezieht das Bruttogehalt des Mannes in Höhe von 40.000 Euro (im Jahr 2008), da die Frau nicht berufstätig ist. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Rechnerischer Eigenanteil: Mann: 40.000 x 4 % = Eigenanteil pro Jahr in Höhe von 1.600 Euro, Frau: Eigenanteil mindestens 60 Euro Beitrag pro Jahr. Förderung: Grundzulage Ehemann 154 Euro, Grundzulage Ehefrau 154 Euro, Kinderzulage 1 185 Euro, Kinderzulage 2 300 Euro. Effektiver Aufwand für die Ehepartner gemeinsam: 867 EUR pro Jahr oder 72,25 pro Monat.
Die Zulagen werden nicht an den Förderberechtigten ausgezahlt, sondern sie werden direkt vom Anbieter beantragt und fließen so unmittelbar in das jeweilige Riester-Produkt ein. Voraussetzung dafür ist die Zertifizierung des Tarifes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) nach AltZertG. Dieses schreibt vor, dass der Kapitalerhalt vom Anbieter garantiert werden muss. Insbesondere bei Fondsprodukten müssen demzufolge Versicherungsmodelle integriert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Invaliden- und Hinterbliebenen-Renten, lassen sich abhängig vom konkreten Produkt durchaus einschließen. Zur Auswahl stehen spezielle private Rentenversicherungen, Bank- und Fonds-Sparpläne, Pensionskassen oder Pensionsfonds, aber auch die Direktversicherung. Darüber hinaus können seit dem 1.1.2008 Riester-Förderungen auch für Bauspar-Produkte und die Eigenheimförderung verwendet werden.
Vorzeitige Kapitalentnahme
Grundsätzlich können Riester-Sparer aus ihren Verträgen vorzeitig Kapital entnehmen, ohne dass die Förderung dadurch beeinträchtigt wird. Allerdings gibt es eine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung. So darf eine vorzeitige Kapitalentnahme nur für die Anschaffung oder Herstellung einer den eigenen Wohnzweckenden dienenden Wohnung im eigenen Haus oder für eine selbst zu nutzende Eigentumswohnung mit Standort in den EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen oder Island bzw. für den alters- oder behindertengerechten Umbau von Wohneigentum verwendet werden. Die Vorschriften zur Höhe der vorzeitigen Entnahme wurden im Jahr 2013 entschieden vereinfacht, sie darf nun ab 3.000 Euro betragen, wenn mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben.
Rechtliche und steuerliche Regelungen
Die Leistungen aus den Riester-Verträgen sind grundsätzlich erst ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr als lebenslange Rente oder in Form eines Auszahlplanes in Anspruch zu nehmen, wobei bei Renteneintritt eine Kapitalauszahlung in Höhe von maximal 30 Prozent des Guthabens unschädlich ist. Der Renteneintritt richtet sich nach den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass einige Berufsgruppen, wie zum Beispiel Piloten oder Bergarbeiter, auch vorzeitig Leistungen beziehen können. Die Abschluss- und Vertriebskosten in den jeweiligen Verträgen, die sich erfahrungsgemäß drastisch bemerkbar machen, müssen auf fünf Jahre verteilt werden, um die Rentabilität der Kapitalanlage zu unterstützen. Die Verträge müssen grundsätzlich vierteljährlich gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden können. Allerdings sind die Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen im Fall der Kündigung zurückzuzahlen, sofern das Guthaben nicht beitragsfrei erhalten bleibt oder vollständig auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen wird. Bereits angesparte Guthaben können im Todesfall auf den Ehepartner übertragen werden, wenn dieser ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Aufgrund der staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile lohnt sich die Riester-Rente für verschiedene Personengruppen, allerdings fallen die Vorteile unterschiedlich hoch aus. Die Grund-Zulage von 154 Euro im Jahr erhält grundsätzlich jeder, der förderfähig ist, einen Riester-Vertrag abschließt und den Mindestbeitrag entrichtet. Da die Zulage vollkommen unabhängig vom erzielten Einkommen ist, profitieren insbesondere Geringverdiener, denn die Förderquote steigt so immens an. Darüber hinaus können die Zulagen für die kindergeldberechtigten Kinder in der Familie gerade für Alleinerziehende und kinderreiche Familien die staatliche Förderung auf über 50 Prozent der zu bezahlenden Beiträge anheben, so dass eine ordentliche Rendite von vornherein gegeben ist.
Förderberechtigte Personengruppen
Abhängig von der konkreten Einkommenssituation gestalten sich die Effekte durch die Riester-Förderung unterschiedlich. Grundsätzlich förderberechtigt sind:
- versicherungspflichtige Arbeitnehmer und pflichtversicherte Selbständige (wie zum Beispiel Handwerker oder Künstler)
- versicherungspflichtige Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld, auch wenn die Leistungen wegen der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen zunächst ruhen,
- Bezieher von Krankengeld
- Bezieher von Arbeitslosengeld II, auch wenn der Anspruch wegen zu hohen Vermögens nicht gegeben ist
- Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind
- geringfügig Beschäftigte, die einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag bezahlen,
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn sie vor Eintritt in den Vorruhestand pflichtversichert waren,
- Beamte, Soldaten und Richter sowie gleichgestellte Personen, die aufgrund der beamtenrechtlichen oder -ähnlichen Versorgung versicherungsfrei oder befreit sind
- Amtsträger
- dienstunfähige und vollständig erwerbsgeminderte Personen
- Kindererziehende, wenn die Kindererziehungszeiten beantragt wurden
Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung
Da die Riester-Rente zu den privaten Vorsorgeinstrumenten gehört, die zwar staatlich gefördert und reguliert, aber trotzdem in einem privatrechtlichen Vertrag nach dem Kapitaldeckungsverfahren realisiert werden, weist sie erhebliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Diese wird nämlich entsprechend des Generationenvertrages und umlagefinanziert umgesetzt: Die Beitragszahler gewährleisten mit ihren Abgaben die Bezüge für die Altersrentner von heute. Es zahlen also alle Beitragspflichtigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, damit die aktuell fälligen Renten ausgezahlt werden können. Im Gegenzug muss der heutige Beitragszahler hoffen, dass in der Zeit, wenn er einmal Altersrente beziehen will, ausreichend Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, um das Rentenniveau halten zu können. Schon vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist dies unwahrscheinlich, so dass mit einer weiteren Absenkung der Rentenleistungen zu rechnen ist. Im Gegensatz dazu sorgt der Riester-Sparer in seinem eigenen Vertrag für sich selbst vor, denn das sich ansammelnde Guthaben bzw. der Versicherungsschutz wird ausschließlich von ihm oder seiner Ehefrau/seinem Ehemann verwertet. Da er selbst Einfluss auf die Art der Kapitalanlage hat und zudem die Sicherheit des Kapitals gewährleistet wird, sind die Vorteile der Riester-Verträge erheblich.
Beitragshöhe und Renteneintritt
Bezugsgröße in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, von dem ein prozentualer Anteil im Umlageverfahren an die verschiedenen Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge. Im Vergleich dazu sind die staatlichen Zulagen einkommensunabhängig. Bei höheren Einkommen macht sich der Steuervorteil stärker bemerkbar, allerdings fällt da auch die Förderquote nicht so hoch aus. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind sowohl bezüglich des Renteneintritts als auch der Höhe nach streng geregelt. So kann der Pflichtversicherte lediglich darauf Einfluss nehmen, ob er vorzeitig Altersrente beziehen und die damit verbundenen finanziellen Abstriche in Kauf nehmen möchte. Inwieweit die Altersgrenze für den Renteneintritt weiter ansteigt, bleibt noch abzuwarten. Bei einem Riester-Vertrag ist zwar auch der frühestmögliche Rentenbezug festgelegt, allerdings liegt dieser vor dem gesetzlichen. Die Höhe der Riester-Rente ist schon wegen des begrenzten förderfähigen Beitrages limitiert, so dass diese wirklich als private Zusatz-Rente zu sehen ist.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
Auch die generell in der gesetzlichen Rentenversicherung angesiedelte Absicherung einer dauerhaften Erwerbsminderung ist im Gegensatz zur früher geltenden Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich eingeschränkt worden. Für gesetzliche Rentenversicherte bedeutet dies eine weitere Versorgungslücke im Bezug auf vorzeitige Risiken und damit einen zusätzlichen Versicherungsbedarf. Im Rahmen eines Riester-Vertrages können auch Zusatzbausteine, wie zum Beispiel für die Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung, in einem bestimmten Maß vereinbart werden. Allerdings spielen die konkreten Voraussetzungen immer die entscheidende Rolle bei der Abwägung, ob diese Einschlüsse sinnvoll sind.
Steuervorteile
Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung kann durch den Sonderausgabenabzug ein zusätzlicher Steuervorteil durch die Riester-Verträge entstehen. Der Sonderausgabenabzug für den zu zahlenden Eigenbeitrag ist ein steuerlicher Freibetrag für die Altersvorsorgebeiträge, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Im Prinzip wird also das steuerpflichtige Einkommen um diesen Betrag gemindert, so dass sich auch die Steuerbelastung reduziert. Dazu werden vom absetzbaren Höchstbetrag, derzeit 2.100 Euro pro Jahr, die Grund- und Kinderzulagen abgezogen und im Rahmen des Sonderausgabenabzuges geltend gemacht.
Bei der Einkommenssteuerklärung ist im Mantelbogen in die Zeile 77 und in der Anlage AV der geleistete Eigenanteil einzutragen und zusammen mit der vorgeschriebenen Bescheinigung des Produktanbieters, in der die geleisteten Altersvorsorgebeiträge bestätigt werden, im Original mit einzureichen. Entsprechend des persönlichen Einkommenssteuersatzes gestalten sich dann die Steuerersparnis und damit die Rückerstattung vom Finanzamt. Beträgt der persönliche Steuersatz zum Beispiel 25 Prozent, dann wird auch die Steuerersparnis 25 Prozent vom Freibetrag ausmachen. Das Recht zum Sonderausgabenabzug steht generell jedem förderfähigen Steuerpflichtigen zu.
Die verschiedenen Arten der Riester-Rente
Grundsätzlich stehen fünf Produktgruppen zur Auswahl, für die staatliche Zulagen und Förderungen in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung ist aber immer, dass die jeweiligen Produkte auch zertifiziert, also speziell kalkuliert und kontrolliert, sind. Welches Produkt zu wem passt und sinnvoll ist, hängt dabei einerseits von den konkreten Voraussetzungen ab, andererseits spielen wichtige Vorsorgeansprüche eine Rolle. So bietet sich nicht für jeden Förderfähigen ein Riester-Bausparvertrag an, weil beispielsweise kein Wohneigentum geplant ist. Auf der anderen Seite ziehen Sparer vielleicht Fonds der konservativen Geldanlage der klassischen Rentenversicherer vor, so dass entweder ein Fondssparplan oder eine fondsgebundene Riester-Rente in Frage kommen. Wiederum andere Förderberechtigte misstrauen den Versicherungsgesellschaften ganz und gar und ziehen einen förderfähigen Sparplan bei einer Bank vor. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, so dass eine umfangreiche und professionelle Beratung immer der Entscheidung für ein Riester-Produkt vorausgehen sollte. Die Guthaben lassen sich zwar auch während der Laufzeit auf einen anderen Vertrag übertragen, allerdings sollten nicht unnötige Abschlusskosten provoziert werden.
Riester-Banksparpläne
Das einfachste und übersichtlichste Riester-Produkt ist ein geförderter Banksparplan. Da in der Regel keine Abschlusskosten anfallen, kann sich der Ertrag trotz niedriger garantierter Verzinsung, die sich an den marktüblichen Konditionen orientiert, sehen lassen. Meist wird ein Staffelzins vereinbart, der sich in Abhängigkeit von der Laufzeit erhöht und somit die durch die Zulagen ohnehin vorhandene Rendite erhöht. Um die Auflage des Gesetzgebers umzusetzen, muss als Äquivalent zur Rente ein verbindlicher Auszahlplan vereinbart werden, der ab dem 85. Lebensjahr in eine lebenslange Leibrente übergeht.
Ein Riester-Banksparplan ist eine unkomplizierte und sichere Anlage, die zudem ohne Abschlusskosten auskommt und somit sehr flexibel ist. Selbst bei Übertragung auf ein anderes Anlageprodukt oder vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstehen keine zusätzlichen Kosten, von der Rückzahlung der Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen, die alle Produkte treffen würden, einmal abgesehen. Ein Kapitalverlust ist aufgrund der besonderen vertraglichen Gestaltung nicht möglich. Besonders interessant ist die Tatsache, dass das Guthaben auch während der Laufzeit für eine Immobilienfinanzierung beliehen werden kann. In jedem Fall sollten die Konditionen der verschiedenen Anbieter im Vorfeld genau verglichen oder entsprechende Testberichte konsultiert werden, da insbesondere über eine längere Laufzeit die kleinsten Zinsunterschiede große Wirkungen haben können.
Riester-Rentenversicherungen
Die private Rentenversicherung als Riester-Rente ist immer noch der Klassiker unter den förderfähigen Produkten. Grundlage ist ein Rentenversicherungsvertrag, bei dem gegen laufende Beitragszahlung Rentenanwartschaften erwirtschaftet werden. Die konventionellen Tarife sehen eine verzinsliche Ansammlung vor, die aus einem garantierten Zins in Höhe von aktuell 1,75 Prozent und einer Überschussbeteiligung besteht. Allerdings muss einschränkend bemerkt werden, dass nicht der gesamte Beitrag in die Kapitalanlage fließt, da der Kostenanteil des Versicherers vorher abgezogen wird. Abhängig vom Anbieter können das bis zu 15 Prozent des Beitrages sein, wenn nicht weitere Kostenfaktoren, wie zum Beispiel Risikoabsicherungen zu Buche schlagen.
Sicherheit versus Rendite
Werden zusätzliche Bausteine, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Absicherung, in die private Rentenversicherung eingebunden, reduziert sich der Beitragsanteil für die Kapitalanlage noch weiter. Erschwerend kommt hinzu, dass die Garantieverzinsung weiter fallen wird, was allerdings keine Auswirkungen auf bereits laufende Riester-Verträge hat. Die Höhe der Überschussbeteiligung kann von vornherein nicht garantiert werden, da für die künftige Kapitalmarktentwicklung naturgemäß keine Aussagen getroffen werden können. Auf der anderen Seite weiß der Sparer von vornherein, auf welche garantierte monatliche Rente er sich verlassen kann. Wer auf Nummer Sicher gehen will und sich nicht um Alternativen kümmern will, findet in der privaten Rentenversicherung als Riester-Rente ein geeignetes Produkt, das allerdings auch konsequent bespart werden sollte.
Vor- und Nachteile
Nachteilig sind neben den relativ niedrigen Zinsen auf jeden Fall die vergleichsweise hohen Abschlusskosten, die zusätzlich die Rendite schmälern. Außerdem werden Vertragsänderungen oder -wechsel dadurch unnötig teuer und gehen zu Lasten den Rückkaufswertes. Allerdings gibt es in diesem Punkt, wie auch in der Frage der laufenden Kosten, sehr große Unterschiede am Markt. Vor der Entscheidung für einen Anbieter sollten Sie daher dringend Testergebnisse konsultieren. Gerade bei der Riester-Rentenversicherung lässt die Qualität einiger Tarife sehr zu wünschen übrig, da in vielen Fällen die reellen Kosten nicht von vornherein ausgewiesen werden, wie es die gesetzlichen Vorschriften eigentlich vorsehen. Unter dem Strich kann der Vergleich im Vorfeld erhebliche Leistungsunterschiede im Rentenbezug bringen.
Riester-Fondssparpläne
Geförderte Investmentfonds oder Fondssparpläne sind die rentabelste Form der Riester-Rente, allerdings unterliegen sie auch höheren Risiken als die fest verzinslichen Varianten. Mit den zu zahlenden Beiträgen und den direkt zufließenden Zulagen werden regelmäßig Anteile zuvor ausgewählter Fondprodukte erworben. Der Vorteil gegenüber den fondsgebunden Versicherung liegt in den relativ geringen Kosten, die vom Sparanteil abgezogen werden, so dass sich diese Produkte einer großen Beliebtheit und der Empfehlungen von Seiten des Verbraucherschutzes erfreuen können. Wie Focus Money feststellte, liegen die durchschnittlichen Renditen in der Vergangenheit zwischen sechs und 7,6 Prozent pro Jahr, selbst nach Abzug aller Kosten. Die lebenslange Auszahlung wird wie bei den Banksparplänen zunächst als Auszahlplan realisiert, danach geht das Guthaben in eine lebenslange Leibrente über.
Anlagerisiko immer gegeben
Naturgemäß können die Renditen sich auch negativ entwickeln, allerdings würde dann die Beitragsgarantie greifen, die die Produktanbieter gewährleisten müssen. Deswegen schichten Fondsmanager in schwierigen Zeiten die Bestände gerne in sichere Fonds um, was nicht immer auf Gegenliebe bei den Anlegern stößt. Einige Produktgeber bieten eine Höchststandsicherung an, die zum Beispiel ab dem 55. Lebensjahr greifen kann. Damit wird der einmal erreichte höchste Stand des Depots zum Rentenbeginn garantiert. Da weiterhin Beiträge und Zulagen gezahlt werden, wird regelmäßig überprüft, ob ein neuer Höchststand festgeschrieben werden kann, was eine sehr attraktive Lösung für Riester-Sparer darstellt.
Vor- und Nachteile
Die geförderten Fondssparpläne sind rentabel, aber auch mit Risiken behaftet. Diese werden jedoch durch die Beitragsgarantie minimiert, so dass jeder Sparer am Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ausgezahlt bekommen muss. Mit verschiedenen Risiko-Varianten bedienen die Produktanbieter die unterschiedlichen Risikostrukturen der Anleger, die außerdem in einigen Fällen auf eine Höchststandsicherung bauen können. Vorteilhaft sind die relativ niedrigen Abschlusskosten, nachteilig ist die nicht mögliche Absicherung vorzeitiger Risiken, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz. Da auch hier die Ergebnisse am Markt sehr unterschiedlich ausfallen, sollten Interessenten sich im Vorfeld mit Hilfe von Vergleichen und Testergebnissen über die Ergebnisse und Bewertungen der einzelnen Fondsanbieter informieren.
Riester-Fondspolicen
Wie bei den konventionellen Rentenversicherungen auch wurden bestimmte Tarife zur fondsgebundenen Rentenversicherung mit einer Beitragsgarantie ausgestattet, so dass sie als zertifizierte Riester-Produkte verwendet werden können. Die Kapitalanlage erfolgt hier in Fonds, die nach verschiedenen Kriterien und Risikostufen ausgewählt werden können. Je höher dabei die Aktienbeteiligung ausfällt, desto größer sind die Gewinnchancen und die Risiken. Da auch in dieser Variante der Riester-Rente die garantierten Beiträge und eingezahlten Zulagen am Ende wieder zur Verfügung stehen müssen, ist zumindest ein gravierendes Verlustrisiko ausgeschlossen. Allerdings sind die Versicherungsprodukte schon von ihrer Konstruktion her mit relativ hohen Abschlusskosten belastet, auch wenn diese bedingungsgemäß auf fünf Jahre verteilt werden. Grundsätzlich lassen sich im Gegenteil zum Fondssparplan Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit- oder Todesfallabsicherung, vereinbaren.
Die hohen Abschlusskosten wirken sich negativ auf die Rendite aus, was vor allem bei kurzen Laufzeiten enorm zu Buche schlägt und die Flexibilität einschränkt. Die wählbaren Risikoklassen und Anlagebausteine erlauben ein bedarfsgerechtes Zuschneiden des Produktes auf die Risikostruktur des Anlegers. Naturgemäß gibt es ein Anlagerisiko, das allerdings durch die Kapitalgarantie etwas aufgefangen wird. Über längere Laufzeiten können die Riester-Fondspolicen aber durchaus interessante Varianten darstellen, wenn bei der Auswahl auf eine günstige Kostenstruktur des Anbieters geachtet wird. Auch hier empfehlen sich Vergleiche und Testberichte, um den gravierenden Unterschieden am Markt Rechnung zu tragen.
Riester-Rente über den Betrieb
Eine intelligente Variante der Riester-Rente ist die Einbeziehung von Beiträgen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber. Bis zu 39 Euro pro Monat darf der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen in verschiedene Vorsorgeprodukte, wie zum Beispiel Versicherungen, Fondssparpläne oder Bausparverträge, investieren. Einige Anbieter von Riester-Produkten stimmen der Beteiligung des Arbeitgebers zu, so dass der Eigenanteil sich um diese Aufwendungen weiter verringert. Sämtliche Vorteile aus der Riester-Rente, wie zum Beispiel die Zulagen und der Abzug als Sonderausgaben, bleiben somit erhalten, aber der notwendige Eigenbeitrag reduziert sich und die Rendite steigt erheblich.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, eins vor dem 1.1.2008 und eins danach geboren, bezieht das Bruttogehalt des Mannes in Höhe von 40.000 Euro (im Jahr 2008), da die Frau nicht berufstätigt ist. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Rechnerischer Eigenanteil: Mann: 40.000 x 4 % = Eigenanteil pro Jahr in Höhe von 1.600 Euro, Frau: mindestens 60 Euro Beitrag pro Jahr. Förderung: Grundzulage Ehemann 154 Euro, Grundzulage Ehefrau 154 Euro, Kinderzulage 1 185 Euro, Kinderzulage 2 300 Euro, Arbeitgeber-Anteil 468 Euro. Effektiver Aufwand für die Ehepartner gemeinsam: 399 EUR pro Jahr oder 33,25 pro Monat.
Eine weitere Variante ist die Nutzung der betrieblichen Altersversorgung als Riester-Rente. Da bei einer Entgeltumwandlung allerdings die Beiträge aus dem Brutto-Einkommen bestritten und somit Sozialabgaben gespart werden, müssen im Rentenbezug zusätzlich zur Steuer auch Krankenversicherungsbeiträge auf die so erzielten Renten gezahlt werden. Die Entscheidung über diese Variante sollte demzufolge auch im Rahmen einer umfassenden Beratung erfolgen, um den zu erzielenden Effekt den zusätzlichen Kosten explizit gegenüberzustellen.
Wohnriester
Weil das Wohneigentum für einen Großteil der deutschen Bürger immer noch die beste Form der Altersversorgung darstellt, hat der Gesetzgeber 2008 die förderfähigen Riester-Produkte erweitert. Die sogenannte Eigenheimrente präsentierte sich zunächst als äußerst komplizierte Variante der Riester-Rente, so dass Nachbesserungen durchgeführt werden mussten. Allerdings bleiben immer noch einige Angriffspunkte, wie zum Beispiel relativ hohe Kosten und die nachgelagerte Besteuerung, die in abgewandelter Form für alle Produkte zur Riester-Rente fällig wird.
Verschiedene Varianten möglich
Die effektive Möglichkeit, mit geförderten Produkten Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung anzusparen, lässt sich sowohl mit der Riester-Rentenversicherung als auch mit den Fonds- oder Banksparplänen unter Einbeziehung der verschiedenen Zulagen umsetzen. Ein Riester-Bausparvertrag macht allerdings nur Sinn, wenn dann auch ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden soll. Denn schon aufgrund der niedrigen Verzinsung in der Ansparphase würden sich sonst andere Produkte anbieten. Lässt es allerdings die Einkommenssituation zu, können im Bausparvertrag neben der Riester-Förderung auch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden, was einen enormen Renditezuwachs ausmacht. Darüber hinaus kann die sogenannte Eigenheimrente zur Tilgung von Immobilienfinanzierungen genutzt werden. Besondere Finanzierungsmodelle sehen die Tilgung mit Hilfe der staatlichen Förderungen vor, die Kombidarlehen sind eine weitere Möglichkeit. Bereits gefüllte Riester-Sparverträge lassen sich als Eigenkapital oder zur Tilgung eines Bauspardarlehens einsetzen, allerdings müssen die jeweiligen Kündigungsfristen beachtet und die Kapitalentnahme bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden.
Flexiblere Vertragsgestaltung der Eigenheimrente
Die Regelungen zur Kapitalentnahme für die wohnwirtschaftliche Verwendung wurden erheblich vereinfacht, so dass nun jeder Betrag ab 3.000 Euro im Voraus ausgezahlt werden kann, wenn noch mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben. Diese Auszahlungen können auch zur Sondertilgung verwendet werden, solange ein wohnwirtschaftlicher Zweck nachgewiesen wird. Des Weiteren können auch alters- oder behindertengerechte Umbauten mit Riester-Guthaben finanziert werden. Die dabei geltenden Auflagen sehen die Investition der Hälfte des Geldes in die Umbauten, die den Vorgaben für barrierefreies Bauen gemäß DIN 180402 entsprechen, und die Verwendung der anderen Hälfte für die Beseitigung von bestehenden Barrieren vor. Die dafür zu entnehmende Summe muss mindestens 20.000 Euro betragen, in den ersten drei Jahren mindestens 6.000 Euro.
Riester-Eigenheimförderung
Es brauchte zwei Jahre, bis sich der Bundestag im Jahr 2008 auf eine neue Form der Eigenheimförderung unter Einbeziehung der Riester-Rente einigen konnte. Diese Neuregelung trägt der großen Bedeutung des Wohneigentums für die Altersvorsorge mit ihren eindeutigen Verbesserungen Rechnung. In den folgenden Jahren traten weitere Verbesserungen in Kraft, die insbesondere die vorzeitige Entnahme von Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke zum Gegenstand haben. So können jetzt Beträge ab 3.000 Euro im Vorab entnommen werden, solange noch mindestens 3.000 Euro Guthaben im Vertrag stehen bleiben. Die Kapitalentnahmen lassen sich bereits während der Laufzeit des Vertrages für Sondertilgungen einsetzen, um somit die Kreditsumme und damit die Zinsbelastung beim Kauf oder Bau von Wohneigentum oder bei der Tilgung bereits laufender Kredite zu reduzieren. Damit erhöht sich der Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung, so dass die Banken auch günstigere Konditionen gewähren können.
Alle Riester-Produkte geeignet
Diese Vergünstigungen im Bezug auf den Erwerb oder Bau von Wohneigentum können bei allen Formen der Riester-Rente in Anspruch genommen werden. Nach der Kapitalentnahme laufen die bestehenden Verträge weiter, eine Rückführung des entnommenen Betrages ist nicht vorgesehen. Durch die weitere Beitrags- und Zulagen-Zahlung werden die Verträge wieder bespart. Im Gegensatz zu den Regelungen bis 2008 stellen diese Änderungen erhebliche Verbesserungen dar, denn das Riester-Rentenkonto musste bis dahin bei Renteneintritt wieder ausgeglichen sein, um nicht den Verlust der staatlichen Zulagen zu riskieren. Die danach geltende Regelung sah eine maximale Entnahme von 75 Prozent oder 100 Prozent des Kapitals vor. Die seit dem 1.7.2013 geltende Fassung ist nun bedeutend flexibler und damit verbraucherfreundlicher.
Weitere Regelungen
Grundsätzlich muss die wohnwirtschaftliche Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Häuser, Eigentums- oder Genossenschaftswohnungen. Nicht anerkannt werden allerdings Einliegerwohnungen und Mehrfamilienhäuser sowie Ferienwohnungen und Immobilien außerhalb der 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Es muss sich generell um den Erstwohnsitz handeln, der regelmäßig den Lebensmittelpunkt darstellt. Während der Förderung muss das Wohneigentum ebenso gehalten werden wie einen bestimmten Zeitraum nach Renteneintritt, da sonst der Verlust der Förderung riskiert wird. Steht ein berufsbedingter Umzug an, kann das Wohneigentum befristet vermietet werden. Allerdings muss spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres das Wohneigentum wieder selbst genutzt werden. Das Finanzamt prüft des Weiteren, ob der zusätzliche Abzug der Beiträge als Sonderausgaben möglich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie ausschließlich privat genutzt wird.
Vor- und Nachteile
Die so bedeutend flexibleren Regelungen zur Eigenheimförderung machen Riester-Produkte attraktiver. Allerdings bleibt ein bedeutender Kritikpunkt, denn die vorgeschriebene nachgelagerte Besteuerung macht die Verwendung eines fiktiven Wohnförderkontos notwendig. Die Beiträge und Zulagen werden dort verbucht und mit zwei Prozent verzinst. Dabei spielen weder die marktüblichen Zinsen noch die tatsächliche Wertsteigerung der Immobilie eine Rolle, so dass die Sparer relativ hoch belastet werden und unter dem Strich beim Wertverlust der Immobilie noch betraft würden. Das Guthaben muss nämlich bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres versteuert werden. Allerdings kann der Sparer entscheiden, ob er jährliche Raten oder einen Einmalbeitrag, der mit einem Abschlag von 30 Prozent honoriert wird, bestreiten möchte. Hier greift eine weitere Änderung, denn die einmalige Besteuerung ist auch noch während der gesamten Auszahlungsphase möglich.
Riester-Bausparpläne
Förderfähige Bausparverträge sind genauso zulageberechtigt wie jede andere Riester-Rente. Empfehlenswert ist diese Anlageform, wenn innerhalb von rund acht Jahren der Erwerb oder der Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Planung ist und deswegen ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden soll. Grundsätzlich unterscheiden sich die Riester-Bausparpläne nicht von den herkömmlichen. Zunächst wird gespart, um dann beim Bauen ein günstiges Darlehen in Anspruch nehmen zu können. Im Rahmen der geltenden Einkommensgrenzen können aber zusätzlich zu den Grund- und Kinderzulagen aus der Riester-Förderung auch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden, was die Rendite des Bausparvertrages naturgemäß erheblich verbessert. Nach Ablauf der Ansparzeit und Zuteilung des Bauspardarlehens wird die Tilgung ebenfalls gefördert, so dass die Raten als förderfähige Beiträge gelten.
Sonderfall Bausparvertrag
Um die Besteuerung im Rentenbezug auch auf das Bausparen anzuwenden, wird die Abwicklung über ein fiktives Wohnförderkonto vorgenommen. Während der Ansparphase werden die eingezahlten Beiträge mit zwei Prozent verzinst, so dass das so anwachsende Guthaben die Berechnungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung während der Auszahlungsphase ergibt. Allerdings können Bausparer mit Rentenbeginn entscheiden, ob die obligatorisch auf 25 Jahre hoch gerechnete Steuerschuld in Raten oder mit einer Einmalzahlung beglichen werden soll. Das Finanzamt kommt den Einmal-Zahlern entgegen, auf den Betrag wird ein Rabatt von 30 Prozent eingeräumt.
Vor- und Nachteile
Ein Bausparvertrag als Riester-Rente lohnt sich für all diejenigen, die sowieso die Anschaffung oder den Umbau von Wohneigentum vorhaben, denn nur mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens wird diese Form rentabel. Dafür gelten aber auch die Tilgungsbeiträge als förderfähig, so dass die Zulagen weiter gezahlt werden. Darüber hinaus können in Abhängigkeit vom Einkommen auch die Wohnungsbausparprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden. Nachteilig ist der Zinsverlust in der Ansparphase gegenüber anderen Anlageformen. Außerdem schlagen Abschlusskosten in Höhe von ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme zu Buche. Für alle, die sich über die wohnwirtschaftliche Verwendung noch nicht sicher sind, eignet sich daher eine andere Anlageform, die sich entweder auf einen Bausparvertrag übertragen oder bei der sich vorzeitig über das Kapital verfügen lässt. Die Anzahl der Anbieter ist bei den Bausparkassen zwar übersichtlich, trotzdem sollten Vergleiche bei der Auswahl herangezogen werden.
Riester-Bausparlehen
Das Riester-Bauspardarlehen unterscheidet sich im Ablauf nicht von den ungeförderten Varianten. Wie üblich dürfen die Bausparkassen keine genauen Angaben zum Zuteilungstermin machen, denn die Zuteilungsreife hängt zum einen von der kompletten Einzahlung des Bausparguthabens und zum anderen von der Erreichung der notwendigen Bewertungskennzahl ab. Die Zulagen aus der Riester-Förderung sowie eventuell mögliche weitere staatliche Förderungen beschleunigen naturgemäß die Besparung des Vertrages, vor allem wenn kinderreiche Familien einen Riester-Bausparvertrag abschließen. Bausparer können bis zur Zuteilungsreife auch eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen oder den Bausparvertrag zur Zwischen- oder Vorfinanzierung eines anderen Darlehens einsetzen. Wird das Bauspardarlehen dann ausgezahlt, wird der Zwischenkredit vollständig getilgt. Bis dahin sind weiterhin Ansparleistungen bis zum festgelegten Mindestsparguthaben zu zahlen, die sich bei Riester-Bauspardarlehen aus dem Eigenanteil und den Zulagen zusammensetzen.
Aufgrund des günstigen Zinssatzes und der weiter laufenden Förderung eignet sich das Riester-Bauspardarlehen bei einer kombinierten Bau- und Immobilienfinanzierung. Zusätzlich kann ein Annuitätendarlehen von einer Bank in Anspruch genommen werden, wenn der Finanzierungsbedarf höher ausfällt. Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag und das damit verbundene Riester-Bauspardarlehen können aber auch zur Ablösung oder Umschuldung bestehender Finanzierungen verwendet werden, wenn die wohnwirtschaftliche Verwendung gegeben ist.
Riester-Kombikredite
Der erste Baustein ist der Riester-Bausparvertrag, der mit Hilfe der Zulagen und unter Umständen auch mit der Wohnungsbausparprämie und der Arbeitnehmersparzulage angespart wird. Beim zweiten Baustein handelt es sich um ein tilgungsfreies Vorausdarlehen, das entsprechend der persönlichen Voraussetzungen, des Immobilienwertes, der angestrebten Laufzeit und natürlich der Höhe des Bausparvertrages ausgestaltet und kombiniert wird. Grundsätzlich sollte der Bausparvertrag allerdings in der Höhe des eigentlichen Kreditbetrages abgeschlossen werden.
Clever kombiniert
Das Vorausdarlehen wird ohne Tilgung vereinbart und sofort zur Verfügung gestellt. Der Kreditnehmer zahlt also für die Zeit bis zur Zuteilungsreife des Bauspardarlehens nur die Zinsen für das Vorausdarlehen sowie die Beiträge für den Bausparvertrag. Die Zulagen aus der Riester-Förderung sowie weitere staatliche Prämien fließen direkt in den Bausparvertrag mit ein, so dass der Sparvorgang erheblich schneller vonstatten geht. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, wird die Bausparsumme, die sich aus dem Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzt, ausgezahlt und das Vorausdarlehen somit vollständig getilgt. Der Bausparer hat nun also nur noch die Raten für das Bauspardarlehen zu bezahlen und kann dabei wiederum die Riester-Zulagen beanspruchen. Unter dem Strich reduzieren sich die Kosten für die Finanzierung somit erheblich.
Vor- und Nachteile
Bausparverträge sind grundsätzlich sehr flexibel, so dass sich ohne Weiteres kostenlose Sondertilgungen oder Laufzeitverlängerungen vereinbaren lassen. Dazu ist nur der zuständige Berater zu konsultieren. Grundsätzlich sind Laufzeiten zwischen 15 und 30 Jahren möglich, so dass auch mit dem festgelegten Zins eine erhebliche Planungssicherheit besteht. Ein weiterer Vorteil gegenüber klassischen Immobilienfinanzierungen besteht in der Möglichkeit, Bauspardarlehen ohne Zinsaufschläge nachrangig im Grundbuch besichern zu lassen. Die Verzinsung in der Ansparphase fällt zwar meist relativ niedrig aus, allerdings wiegt die Verwendung der verschiedenen Riester-Zulagen sowohl zum Sparen als auch zum Tilgen einiges wieder auf. Das Thema der nachgelagerten Besteuerung stellt sich allerdings auch hier. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Bausparkassen üblicherweise nur Kredite bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Immobilienwertes vergeben, so dass durchaus Eigenkapital notwendig werden kann. Allerdings sollte eine detaillierte Verhandlung mit dem Berater eine akzeptable Lösung ergeben. Zum einen lässt sich das Eigenkapital ansparen, zum anderen können günstige Darlehenskonditionen auch schon im Voraus gebunden werden. Ein weiteres Instrument sind die sogenannten Bauspar-Sofort-Darlehen, die eventuell Abhilfe bringen könnten. Insbesondere für Familien mit Kindern eignen sich daher Riester-Bausparverträge, denn allein die staatlichen Zulagen erhöhen die Sparrate enorm. Wie bei jedem anderen Produkt auch sollte ein Vergleich im Vorfeld Aufschluss über die günstigsten Konditionen am Markt bringen. Außerdem bieten seriöse Testergebnisse einen guten Überblick über die Qualität der einzelnen Tarife.
Riester-Verträge vergleichen
Die Vielfalt der Produkte für eine Riester-Rente und die jeweils spezifischen Eigenheiten des Anbieters machen einen Vergleich auf einen Blick unmöglich. Zwar sind die Produktgeber gehalten, alle anfallenden Kosten von vornherein und in einem Beitrag auszuweisen, allerdings zeigen die vielfältigen Testergebnisse und Beanstandungen, dass dieser Vorgabe nur bedingt nachgekommen wird. Die Kostenstrukturen der einzelnen Versicherungs- oder Investmentgesellschaften und Bausparkassen sind sehr unterschiedlich, so dass eine genaue Prüfung unter dem Strich einen großen Effekt bringen kann. Grundsätzlich können aber immer nur die Angebote innerhalb der verschiedenen Produktgruppen gegenübergestellt werden, die Auswahl der geeigneten Form der Riester-Rente muss in einer ausführlichen Beratung, auf der Grundlage der persönlichen Verhältnisse und der zu erreichenden Ziele getroffen werden.
Worauf kommt es an?
Aufgrund der massiven Kritik, die insbesondere nach einschlägigen Analysen und Tests der verschiedenen Riester-Tarife laut wurden, hat der Gesetzgeber die Ausgabe eines Produktinformationsblattes ab dem 1.7.2013 vorgeschrieben. Ziel der einheitlichen Vorgaben ist es, die Produkte transparenter und verständlicher zu erklären und wichtige Kennziffern vergleichbar zu machen. Folgende Informationen müssen die Produktinformationsblätter zwingend enthalten: Die Aufschlüsselung von Kosten- und Renditekennziffern, die Darstellung der effektiven Kosten, die nachvollziehbare Einteilung in Chancen-Risiken-Klassen und die Aufnahme der Kostenregelung.
Bezeichnend ist die Tatsache, dass teilweise die Testberichte nicht erstellt werden konnten, weil zum Beispiel Versicherer nicht alle notwendigen Informationen geliefert haben. So ist es nicht verwunderlich, dass die Riester-Produkte generell einen schlechten Ruf genießen, obwohl es durchaus interessante Varianten am Markt gibt. Aber gerade bei so langfristig ausgelegten Verträgen sollten die Vertragsbedingungen im Vorfeld genau unter die Lupe genommen werden. Je intransparenter die Informationen ausfallen, desto unseriöser ist das Angebot. Zahlreiche Testergebnisse der verschiedensten Fachzeitschriften oder auch des Verbraucherschutzes geben zumindest eine Orientierung über die Höhe der Kosten, die erreichten Anlageergebnisse und die Flexibilität in der Vertragsgestaltung. Schon bei den relativ einfach konstruierten Banksparplänen können sich nämlich Zinsunterschiede in Höhe von 1,5 Prozentpunkten im Laufe der Jahre drastisch bemerkbar machen. Bei den Versicherungsprodukten wiederum sind es neben den Abschluss- auch die laufenden Verwaltungskosten, die ganz einfach die Rendite minimieren. So gibt es Anbieter, die mit über 15 Prozent Kostenanteil arbeiten und andere, die mit fünf Prozent auskommen. Vor einer Entscheidung sollte also nicht nur die passende Produktgruppe, sondern insbesondere der beste Tarif ausgewählt werden.
Daran erkennen Sie eine gute Beratung
Eine gute Beratung im Bereich Vorsorge und Altersversorgung wird immer von den konkreten persönlichen Verhältnissen ausgehen, also zunächst sämtliche Lebensumstände erfassen. Dazu zählen auch die bereits vorhandenen Versicherungs- oder Spar-Verträge, die explizit aufgenommen und geprüft werden sollten. Kommt an dieser Stelle bereits der Vorschlag, zunächst die bestehenden Verträge zu kündigen, können Sie die Beratung direkt abbrechen, denn ein seriöser Berater wird so nicht vorgehen. Bei jedem Vertrag sind nämlich Abschlusskosten zu bezahlen, die die Rendite erheblich schmälern.
Ermittlung der Wünsche und Ziele
Im nächsten Schritt sollte die detaillierte Ermittlung der Wünsche und Ziele in verschiedenen Zeithorizonten behandelt werden. Das sind neben Sparzielen für geplante Anschaffungen auch die Vorstellungen zur Altersversorgung und zur Familienplanung. Nur wenn der Berater über sämtliche Eckdaten verfügt, die sich natürlich im Lauf der Zeit auch ändern können, ist er in der Lage, zum einen die vorzeitigen Risiken aufzuzeigen und entsprechende Absicherungsvorschläge zu unterbreiten, zum anderen die geeigneten Instrumente zu finden, um die Wünsche und Ziele auch umzusetzen. Dabei hat der die persönlichen finanziellen Verhältnisse genauso zu berücksichtigen wie das individuelle Risikoprofil, das die zur Auswahl stehenden Anlageprodukte vorgibt.
Unterbreitung der Umsetzungsvorschläge
In Abhängigkeit von der vertraglichen Position des Beraters sollte er im nächsten Schritt eine Auswahl an Lösungsvorschlägen unterbreiten, um die definierten Ziele auch zu erreichen. Ist er vertraglich an einen Produktgeber gebunden, schränkt dies die Auswahlmöglichkeiten naturgemäß erheblich ein. Nur ein von Produktanbietern unabhängig am Markt agierender Finanzberater kann eine große und marktübergreifende Palette anbieten. Wichtig ist allerdings, dass die Produkte auch den verschiedenen Leistungsvergleichen standhalten. In einer seriösen Beratung werden entweder die bereits vorhandenen Verträge in die gesamte Konzeption eingebunden oder der Berater liefert wirklich triftige Gründe, warum ein laufender Vertrag im Notfall gekündigt werden muss. An dieser Stelle ist größte Umsicht geboten, um nicht unnötige Kosten zu verursachen.
Protokollierung aller Schritte
Die Beratungsvorschriften umfassen eine generelle Dokumentationspflicht, so dass jeder Schritt und jede Entscheidung schriftlich festgehalten werden sollten. Lassen Sie sich immer ein Protokoll zum geführten Gespräch aushändigen, wenn es um den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen geht. Damit können Sie nachvollziehen, warum welche Entscheidung getroffen wurde. Auch für den Berater gibt dieses Protokoll die notwendige Sicherheit, im Bedarfsfall alle getätigten Geschäfte begründen zu können. Des Weiteren gehören zur Dokumentation die Produktinformationsblätter der empfohlenen Tarife und die vollständigen Antragsunterlagen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Vertrag auch wirklich die Bestandteile enthält, die Sie gewünscht haben.
Prüfung des Vertrags
Laufende Riester-Verträge sollten regelmäßig überprüft werden, da sich die Lebensumstände ändern und die Verträge entsprechend angepasst werden müssen. Beispielsweise kann eine Lohnerhöhung schon dazu führen, dass nicht mehr die vorgeschriebenen vier Prozent vom Brutto-Einkommen eingezahlt und damit die Zahlung der Zulagen eingestellt werden. Bemessungsgrundlage ist immer das Einkommen des Vorjahres. Die Einrichtung der Dauer-Zulagen-Anträge ändert nichts daran, dass der Riester-Sparer selbst für die notwendigen Anpassungen verantwortlich ist und dementsprechend aktiv werden sollte. Im Prinzip erschwert dieser Automatismus die Überwachung, denn der Sparer bekommt es in den seltensten Fällen mit, wenn die Zulagen nicht mehr gezahlt werden. Das betrifft ebenso die Anzahl und das Alter der zulagenberechtigten Kinder oder den Familienstand. Trotz der automatischen Beantragung sollten Riester-Sparer also regelmäßig Beratungen in Anspruch nehmen, um immer die größtmögliche Förderung beziehen zu können.
Änderungsmöglichkeiten
Eine bereits laufende Riester-Rente lässt sich durchaus an veränderte Gegebenheiten anpassen, um das optimale Ergebnis erzielen zu können. Dazu gehört auch der Wechsel des Anbieters, der noch einmal vereinfacht wurde. So darf der alte Produktanbieter maximal 150 Euro an Wechselkosten berechnen. Auch für den neuen wurden die Vertriebs- und Abschlusskosten reguliert, er darf nur noch maximal 50 Prozent des zu übertragenden Kapitals als Berechnungsgrundlage ansetzen. Wichtig für die Unschädlichkeit des Wechsels ist die vollständige Übertragung des Guthabens, damit die Zulagen auch weiterhin genutzt werden können. Für Riester-Sparer bedeutet diese Flexibilisierung, dass sie aus alten und eventuell zu teuren Verträgen in lukrativere und flexiblere Anlageformen wechseln können. Beispielsweise kann so ein Riester-Bausparvertrag mit dem Guthaben aus einer anderen Sparanlage aufgefüllt und schneller zuteilungsreif gestaltet werden, um die Riester-Förderung optimal für die Anschaffung von Wohneigentum einzusetzen. Grundsätzlich sollten aber die Änderungen mit einem professionellen Berater besprochen und abgewickelt werden, damit die Förderfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
Im Laufe der letzten Jahre sind immer wieder Nachbesserungen in den gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente vorgenommen worden. Schon allein deswegen sollten Sie regelmäßig mit Ihrem Berater die bestehenden Verträge besprechen, um mögliche Vorteile aus den Gesetzesänderungen auch in Anspruch nehmen zu können. Die Flexibilisierung der geförderten Altersversorgung erfordert eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen Lebensumstände, um eventuell wichtige Anpassungen vorzunehmen.
Kündigung
Riester-Verträge können grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, die Details sind in den Vertragsbedingungen festgelegt. Allerdings ist dieser Schritt genau zu überlegen, denn zum einen werden vom eventuellen Guthaben abhängig von der konkreten Vertragsart erhebliche Kosten fällig, zum anderen müssen die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Es ist also durchaus ein Verlustgeschäft möglich. Am einfachsten sind die Sparpläne zu handhaben, da bei diesen generell nur geringe Kosten anfallen. Schwieriger wird die Kündigung bei den Versicherungsprodukten, da in den ersten fünf Jahren erhebliche Kostenanteile anfallen. Es ist durchaus auch möglich, dass Anbieter für die vorzeitige Vertragsauflösung zusätzliche Kosten berechnen.
Eine sinnvolle Alternative ist die Beitragsfreistellung der Riester-Rente. Damit wird zunächst der Anspruch auf die Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen erhalten. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist bei vielen Produkten ebenso unkompliziert möglich wie die Aufrechterhaltung des beitragsfrei gestellten Vertrages bis zum Ablauf, so dass keinerlei Rückzahlungen von Zulagen oder Steuerermäßigungen notwendig werden. Darüber hinaus kann der Anbieter gewechselt werden, um das vorhandene Guthaben von einem kostenintensiven und wenig rentablen Produkt zu einem anderen übertragen zu lassen. Bevor Sie sich also zu dem drastischen Schritt der Kündigung entschließen, sollten Sie sich detailliert über die Konsequenzen und sinnvolle Alternativen beraten lassen.
Alternativen im Vergleich
Neben der Riester-Rente sollte ein Altersvorsorge-Konzept auch die Möglichkeiten der anderen Schichten oder Säulen zur Altersversorgung prüfen. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen kann die staatliche Förderung so minimal ausfallen, dass eine Alternative in Erwägung gezogen werden sollte. Insbesondere die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung bieten sich unter bestimmten Voraussetzungen an. Welcher Weg der optimale ist, lässt sich immer nur anhand der konkreten Bedarfssituation und in einer seriösen Beratung klären. Selbstverständlich lassen sich die verschiedenen Instrumente auch kombinieren, wenn die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebsrente, wie die unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung auch genannt werden, rückt als Vorsorgeinstrument für Arbeitnehmer zunehmend in den Mittelpunkt der Diskussionen um die drohende Altersarmut. Grundlage ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, entweder festgelegte Leistungen für die Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung oder eine bestimmte Beitragsleistung zu übernehmen. Da die Zusage von Leistungen sich in der Vergangenheit aufgrund der Unwägbarkeiten am Kapitalmarkt als riskant erwiesen hat, wird zunehmend auf die Zusage einer bestimmten Beitragsgröße abgestellt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zur Sicherung der Leistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen abzuschließen. Anders als die Riester-Rente werden hier keine staatlichen Zulagen gezahlt, aber der Arbeitgeber kann sich an der Finanzierung beteiligen. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung erfolgt die Beitragszahlung bei der Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, so dass sich die Bezugsgröße für die Lohnsteuer und die Sozialabgaben reduziert. Dies trifft allerdings logischerweise auch auf die Ansprüche aus der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu. Da die Verträge in der Regel zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen auf das Leben des Arbeitnehmers geschlossen werden, muss dem Arbeitnehmer bei einer Entgeltumwandlung sofort ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden.
Beim direkten Vergleich zwischen einer Riester-Rente und einer Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schneiden die staatlichen Zulagen in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder meist besser ab. Zahlt allerdings der Arbeitgebergeber einen Beitragsanteil dazu, wird die Rendite, die sonst bevorzugt durch die Einsparung der Lohnsteuer und Sozialabgaben attraktiv ist, unschlagbar. Die vertragliche Gestaltung bei der Entgeltumwandlung sieht ebenso wie bei der Riester-Rente einige Restriktionen hinsichtlich der Laufzeit und der Inanspruchnahme des Guthabens vor, da grundsätzlich die Altersversorgung gestärkt werden soll. Allerdings können die Tarife und Zusätze frei gewählt werden, auch wenn der gesetzliche Anspruch auf eine Entgeltumwandlung sich im Prinzip auf die Direktversicherung als einfachste Form bezieht. Die Entscheidung über Durchführung und den Versicherer, der die Rückdeckung der zugesagten Leistungen übernimmt, liegt beim Arbeitgeber.
Rürup-Rente
Diese steuerbegünstigte Form der privaten Altersversorgung bietet sich insbesondere für den Personenkreis an, der nicht sozialversicherungspflichtig ist und somit auch keine Riester-Förderung oder betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen kann, dafür aber während der Ansparphase über ein höheres Einkommen verfügt. Dies können zum Beispiel Selbständige sein oder Versicherungspflichtige eines Versorgungswerkes. Grundsätzlich handelt es sich bei der Rürup- oder Basisrente um eine private Rentenversicherung, bei der allerdings das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen ist. Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind bis auf ein minimales Bezugsrecht weder vererbbar noch beleihbar oder veräußerbar oder verpfändbar. Dafür können die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu 20.000 Euro pro Jahr bei Ledigen und bis zu 40.000 Euro pro Jahr bei Verheirateten zu einem jährlich steigenden Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2014 können zum Beispiel 78 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden. Die jährliche Steigerung beträgt zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 100 Prozent unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen erreicht sind.
Die Restriktionen hinsichtlich der Vertragsgestaltung sind erheblich, allerdings stellt die Rürup-Rente trotzdem ein interessantes Modell zur Altersversorgung für nicht gesetzlich Rentenversicherte dar. Da insbesondere Selbständige und Personengesellschaften weder die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung noch die Riester-Rente in Anspruch nehmen können, bleibt nur diese Alternative, um steuerliche Vorteile bei der Altersversorgung zu generieren. Für Arbeitnehmer eignet sich die Rürup-Rente nur, wenn sie alleinstehend sind und über ein hohes Einkommen verfügen.
Geldanlagen
In jedes private Portfolio gehören Geldanlagen, die entsprechend der persönlichen Vorstellungen zusammengestellt werden können. Beispielsweise empfehlen Experten, einen Anteil von fünf bis zehn Prozent in physisches Gold anzulegen, um gegen die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte abgesichert zu sein. Darüber hinaus bieten Fonds- oder Banksparpläne die Möglichkeit, mittelfristige Sparziele flexibel zu erreichen. Ob Aktien, Fonds, Anleihen oder Beteiligungen für den persönlichen Bedarf in Frage kommen, hängt nicht zuletzt vom individuellen Risikoprofil und den finanziellen Möglichkeiten ab. In der Regel ist eine sinnvolle Diversifizierung anzustreben, also das Risiko auf mehrere Sparformen clever zu verteilen. Sollen die Geldanlagen allerdings für die Altersversorgung genutzt werden, könnte die Riester-Rente eine Alternative sein. Zum einen bewahrt die Kapitalgarantie zumindest die eingezahlten Beiträge und Zulagen, zum anderen bringen schon alleine die Zulagen eine Rendite.
Mit individuellen privaten Geldanlagen lassen sich höhere Renditen erwirtschaften, allerdings steigt damit auch das Risiko entsprechend an, so dass ein Totalverlust oder sogar eine Nachschusspflicht möglich werden können. Die Auswahl an verschiedenen Anlagemöglichkeiten ist so riesig, dass immer das persönliche Risikoprofil als Selektionskriterium herangezogen werden muss. Darüber hinaus sollten die Geldanlagen entsprechend des beabsichtigten Anlagehorizontes gestaffelt werden, wobei auch die Risikoklassen clever kombiniert werden können. Für die Altersversorgung eignen sich somit Fondssparpläne, die mit ratierlicher Bezahlung vom Cost-Average-Effekt profitieren, allerdings trotzdem Verluste einfahren können.
Private Rentenversicherung/Lebensversicherung
Die privaten Lebens- und Rentenversicherungen waren über viele Jahre die bevorzugten Instrumente zur Altersversorgung. Allerdings bleiben die Renditen zunehmend hinter den Erwartungen zurück, was zum einen der Situation am Kapitalmarkt und zum anderen der Veränderung der steuerlichen Behandlung zuzuschreiben ist. Konnten vor Jahren noch die Auszahlungen aus den kapitalbildenden Lebensversicherungen steuerfrei in Anspruch genommen werden, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen war, gelten heute bedeutend strengere Regeln, um zumindest die Steuerlast zu halbieren.
Risikoabsicherung und Kapitalanlage
Grundsätzlich lässt die Absicherung vorzeitiger Risiken, wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeit oder des Hinterbliebenenschutzes, getrennt von der Kapitalanlage gestalten. Das hat zum Vorteil, dass Sie auch in finanziell schwierigen Zeiten flexibler sind und Anlageprodukte bei Bedarf unkompliziert beitragsfrei stellen können, ohne die wichtigen Risikoabsicherungen zu gefährden. Grundsätzlich können aber die privaten Renten- und Lebensversicherungen die Renditen der Riester-Rente, die enorm von den Zulagen profitieren, nicht erwirtschaften.
Vor- und Nachteile
Die privaten Vorsorgeverträge lassen sich sowohl hinsichtlich der Beitragshöhe als auch der Laufzeiten sowie des Versicherungsumfangs flexibler gestalten. Die reinen Risikoabsicherungen sollten daher immer unabhängig von Förderungen und steuerlichen Vorteilen im privaten Bereich installiert werden. Darüber hinaus können die zur Altersversorgung vorgesehen privaten Verträge die Renditen aus den geförderten Varianten, wie zum Beispiel die Riester-Rente oder die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, nicht erreichen.
Fazit
Dass die gesetzliche Rente für die kommenden Generationen nicht ausreichen wird, um einen abgesicherten Lebensabend zu verbringen, ist schon wegen der demografischen Entwicklung nicht von der Hand zu weisen. Vorsorge ist notwendig, die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, die insbesondere durch die Förderung interessant sein kann. Voraussetzung ist allerdings, dass kostengünstige Produkte gewählt werden, damit die Förderung nicht bereits für die Kosten der Produktgeber aufgebraucht wird. Die maximale Zulage wird geleistet, wenn mindestens vier Prozent des Einkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro im Jahr unter Berücksichtigung der Förderung investiert werden. Die steuerliche Vergünstigung als Sonderausgabenabzug ist ein weiterer Pluspunkt, der insbesondere bei höheren Einkommen interessant sein kann. Problematisch ist die nachgelagerte Besteuerung, so dass die zu erzielenden Renten voll dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden müssen oder alternativ ein Wohnförderkonto versteuert werden muss. Die so zu erreichende Zusatzrente sollte auch nicht überschätzt werden, denn die durchschnittlichen Riester-Renten betragen monatlich gerade einmal 85 Euro.
Riestern kann sich lohnen
Aber für jüngere Menschen und kinderreiche Familien kann sich die Riester-Rente schon wegen des langen Anlagehorizontes und der hohen Zulagen lohnen. Ob es dann aber eine der Versicherungsvarianten sein muss, die immerhin mit 10,9 Millionen den Großteil der abgeschlossenen förderfähigen Verträge ausmachen, ist eine andere Frage. Fondssparverträge nehmen derzeit mit 2,9 Millionen den zweiten Platz ein, Banksparpläne mit 795.000 Verträgen den dritten. Das noch relativ junge Riester-Bausparen könnte sich in der Perspektive als interessante Alternative erweisen, solange die Anschaffung oder der Bau von Wohneigentum in der Lebensplanung vorgesehen sind. Interessant ist in jedem Fall die Eigenheimförderung mit Wohn-Riester, wofür die verschiedenen Guthaben gezielt verwendet werden können. Im Vergleich zu den ungeförderten Anlageprodukten schneidet die Riester-Rente grundsätzlich besser ab, solange die Produktanbieter nicht von vornherein höhere Kosten berechnen, wie das leider beobachtet werden musste.
Persönliche Situation entscheidend
Ein Riester-Vertrag sollte immer im Rahmen einer umfassenden und seriösen Beratung abgeschlossen werden, denn die persönlichen Umstände spielen die entscheidende Rolle. Leider sind viele der Produkte und das Procedere oft kompliziert und intransparent, so dass die Entscheidung schwer fällt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die zu erwartende Altersrente. Denn liegt diese nicht über der Grundsicherung, werden die Auszahlungen aus der Riester-Rente angerechnet, wenn staatliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden müssen. Für kinderreiche Sparer kann sich der Vertrag trotzdem lohnen, denn die Zulagen übersteigen dann bei Weitem den selbst aufzubringenden Anteil. Auch für die nicht berufstätigen Ehegatten von Förderberechtigten lohnt sich eine Riester-Rente schon wegen der mit dem Mindestbeitrag zu erzielenden Zulage. Es ist also immer der Einzelfall zu prüfen, um über Sinn oder Unsinn einer Riester-Rente zu entscheiden.